Winterdienst in Verden – Räumen und Streuen

Bei Schnee und Glätte müssen Eigentümer und Gewerbetreibende dafür sorgen, dass Gehwege und Zugänge sicher begehbar sind. Wir übernehmen das Räumen und Streuen für Sie – zuverlässig und auch früh am Morgen.

Räum- und Streupflicht übertragen

Die Pflicht zum Räumen und Streuen ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht und den jeweiligen Satzungen der Städte und Gemeinden. Sie legen fest, zu welchen Zeiten Gehwege geräumt und gestreut sein müssen. Wer diese Pflicht vernachlässigt, kann bei einem Unfall haftbar gemacht werden.

Mit einem Winterdienstvertrag übertragen Sie die Durchführung auf uns. Wir räumen und streuen die vereinbarten Flächen in den vorgegebenen Zeitfenstern und dokumentieren unsere Einsätze. Die genauen Zeiten richten sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde, etwa in Verden (Aller), Achim oder Langwedel.

Welche Flächen wir betreuen

Wir räumen und streuen Gehwege vor Ihrem Grundstück, Hauseingänge und Zuwege, Zufahrten, Kundenparkplätze, Laderampen und Wege zu Müllstandorten. Treppen und Rampen erhalten besondere Aufmerksamkeit, weil hier die Rutschgefahr am größten ist.

Welche Flächen genau dazugehören, halten wir vor Saisonbeginn in einem Lageplan fest. So gibt es im Ernstfall keine Missverständnisse.

Einsatz bei Bedarf und Dokumentation

In der Wintersaison beobachten wir die Wetterlage und rücken aus, sobald Schnee fällt oder Glätte droht – je nach Vereinbarung auch vor Arbeitsbeginn am frühen Morgen und am Wochenende. Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und durchgeführten Arbeiten dokumentiert. Diese Dokumentation kann im Schadensfall wichtig sein.

Als Streumittel verwenden wir je nach Fläche und örtlichen Vorgaben abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat. Wo Salz erlaubt und gewünscht ist, setzen wir es sparsam ein.

Für wen sich der Winterdienst lohnt

Unser Winterdienst richtet sich an Gewerbebetriebe mit Kundenverkehr, Praxen, Ladengeschäfte, Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Vermieter. Besonders praktisch ist er für Kunden, die ohnehin unsere Treppenhaus- oder Büroreinigung nutzen: Dann kümmert sich ein Dienstleister um Ihr gesamtes Objekt.

Rechtzeitig vor der Saison anfragen

Die Einsatzplanung für den Winter erfolgt vor Beginn der Saison. Am besten fragen Sie bereits im Herbst an, damit wir Ihre Flächen besichtigen, den Lageplan erstellen und Ihnen ein Angebot mit Pauschale oder Abrechnung nach Einsatz machen können. Wir sind in Verden (Aller) und rund 30 Kilometern Umkreis tätig.

Häufige Fragen zur Winterdienst

Bin ich mit dem Vertrag von der Haftung befreit?

Die Durchführung geht auf uns über. Eine allgemeine Kontrollpflicht kann beim Eigentümer verbleiben. Die Details regelt der Vertrag.

Zu welchen Uhrzeiten wird geräumt?

Nach den Vorgaben der Satzung Ihrer Gemeinde und nach Vereinbarung, in der Regel vor Beginn des Berufsverkehrs.

Wie wird abgerechnet?

Je nach Wunsch als Saisonpauschale oder nach tatsächlichen Einsätzen. Beides erläutern wir im Angebot.

Wann sollte ich den Winterdienst buchen?

Am besten im Herbst vor Saisonbeginn, damit wir die Flächen besichtigen und einplanen können.

Kontakt

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Beschreiben Sie kurz Ihr Objekt und die gewünschte Leistung. Die Vor-Ort-Besichtigung und das Angebot sind für Sie kostenlos.

Standort Verden (Aller)

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